Die mittlerweile veröffentlichten Informationen der Staatsregierung zur neuen Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 31. Mai bis 14. Juni sind wenig geeignet, das Vertrauen von ca. 150.000 Menschen (die sich in Sachsen musikalisch betätigen wollen) in die Interessenvertretung durch Landtag und Staatsregierung zu stärken.
Vorschläge von Verbänden und dem Musikrat, wie zuletzt am 20. Mai 2021 an die Fraktionen im Sächsischen Landtag und die Staatsregierung zum Vokalmusizieren, bleiben oft unbeantwortet. Zu einem Dialog über anstehende Allgemeinverfügungen kommt es nicht.
Das Recht auf kulturelle Betätigung ist seit Monaten eingeschränkt mit allen Folgen eines Dimensionsschwundes und den schmerzenden Tiefenwirkungen unheilvoller Gruppenseparierungen. Dies ist auch die Folge eindimensionaler (häufig digital algorithmischer) Welterschließung. In den Chören, Ensembles, Bands und Orchestern hingegen begegnen sich Menschen. Und im direkten Kontakt werden demokratische Grundtugenden gepflegt, wird gesellschaftliche Übereinkunft und zwischenmenschliches Verständnis generiert, führt emotionales Erleben zu Sinnstiftung.
»Kontaktsport ja, aber Singen und Musizieren in Gemeinschaft und mit Abstand nein?« Der Sächsische Musikrat erwartet, dass sich dies ändert und die Sächsische Staatsregierung im kreativen Dialog mit uns diese Ungleichbehandlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt korrigiert und Transparenz in der Entscheidungsfindung gewährleistet.
Wir sagen zu, dass Künstler/-innen und Kulturschaffende mit hoher Sensibilität und in solidarischer Verantwortung Vorsicht walten lassen und dass erarbeitete Hygienekonzepte zum Einsatz kommen werden. Nur wenn unser Land wieder singt und klingt, folgen wir der Überzeugung: SO GEHT SÄCHSISCH.