Basierend auf der durchgeführten Datenabfrage zu Beginn des Jahres wird eine Ausgleichsvereinbarung mit der KSK von Seiten des Sächsischen Blasmusikverbandes e.V. nicht angestrebt. Daher bitten wir Sie, sofern Sie abgabepflichtig sind, Ihre Meldebögen für das Jahr 2021 fristgerecht bis zum 31.03.2022 bei der Künstlersozialkasse einzureichen. In diesem Zuge passen wir auch unser Serviceangebot zur Thematik KSK an. Unsere MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle stehen Ihnen gern beratend zur Seite, wenn es um Angaben für die Meldebögen geht oder Sie prüfen wollen, ob Ihr Verein der Abgabepflicht unterliegt. Nutzen Sie diesen neuen Service, damit Sie nicht in einen möglichen Verzug geraten, welcher große finanzielle Belastungen für Sie bedeuten könnte