Informationen zur Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ab 22. November 2021

 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von
    • Kultureinrichtungen, dazu zählen insbesondere Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Konzertveranstaltungsorte und ähnliche Einrichtungen für Publikum – ausgenommen Bibliotheken (unter Einhaltung der 3G-Regel),
    • Freizeiteinrichtungen – ausgenommen Außenbereiche von Zoos und Tierparks (unter Einhaltung der 3G-Regel),
    • Diskotheken, Clubs und Bars,
  • Untersagt ist die Durchführung von Proben von Laienchören und -orchestern sowie Amateurschauspielern.

Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

  • Untersagt sind Großveranstaltungen, Veranstaltungen und Feste insbesondere Messen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte.

Außerschulische Bildung im kulturellen Bereich:

  • Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von
    • Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung, ähnliche Einrichtungen, Volkshochschulen sowie
    • Kunst-, Musik- und Tanzschulen.
  • Ausgenommen sind insbesondere unaufschiebbare berufliche, sicherheitsrelevante oder pandemiebedingte Lehrveranstaltungen (unter Einhaltung der 3G-Regel).
  • Ausgenommen ist der vorbereitende Unterricht für Personen, die vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen, im kommenden Jahr ein Studium aufnehmen oder die an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen werden (unter Einhaltung der 3G-Regel).
  • Ausgenommen sind Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (unter Einhaltung der 3G-Regel für Betreuer).

 Weiterführende Informationen unter:

 https://www.saechsischer-musikrat.de/corona/corona-massnahmen-kultur/

https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html

https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf

Diese zusammengestellten Informationen wurden uns bereitgestellt vom Sächsischen Musikrat.  (Quelle: Email an alle Mitglieder des Sächsischen Musikrates e.V. vom 22.11.2021)

Hinweis:
Der Sächsische Blasmusikverband e.V. ist Mitglied im Sächsischen Musikrat e.V.