Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.
Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm neben kommunalen Angeboten auch
- Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mit Hilfe von Trägern umsetzen (Feld 1a) sowie
- Einzelprojekte, die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1b).
Bewerben können sich nicht nur einzelne Jugendliche, antragsberechtigt sind auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Vereine) mit Sitz in Deutschland. Sofern ein Träger die Förderung beantragt ist es wichtig zu belegen, dass durch das Projekt auch Kinder in Risikolagen erreicht werden.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung pro Projekt liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Anträge können ab dem 01.02.2023 über ein Web-Portal gestellt werden. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.
Weitere Informationen gibt es auf: https://www.das-zukunftspaket.de/