Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Ensembles, die in Blasmusikbesetzung musizieren und die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingesandt haben. Die Besetzungsstärke sollte in der Regel min. 7 Musiker (kleine Besetzung ohne Holz) betragen.
Jugendorchester welche im Wettbewerb um die „Krone – Junioredition“ antreten, müssen einen mindestens 75prozentigen Anteil an Musikern im Alter von unter 21 Jahren vorweisen.
Alle Klangkörper dürfen aus Gründen der Fairness nur mit eigenen aktiven Mitgliedern antreten. Aushilfen sind in begründeten Fällen, z.B. zur Erhaltung der Spielfähigkeit gestattet. Berufsmusikern ist die Teilnahme am Wettbewerb untersagt. Ausnahme hierfür ist die langjährige, mindestens 5 Jahre andauernde, lückenlose Mitgliedschaft im jeweiligen Ensemble. Aushilfen und Berufsmusiker sind in der Besetzungsliste kenntlich zu machen.
Download Ausschreibung Sächsische Krone der Blasmusik 2025
Anmeldung Sächsische Krone der Blasmusik 06.09.2025 (zum Tag der Sachsen, Sebnitz)